Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND MIETBEDINGUNGEN

1.1. Der KUNDE bestätigt, die Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und
erklaert sich mit diesen einverstanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen und sind Bestandteil des unterschriebenen Mietvertrages.
1.2. Der KUNDE muss mindestens 22 Jahre alt sein, und im Besitz eines gültigen nationalen oder internationalen Führerscheins seit mindestens zwei Jahren sein.
1.3. Um einen Mietvertrag abschließen zu können muss die natürliche Person im Besitz eines gültigen Führerscheins und eines gültigen Personalausweises sein. Der VERMIETER behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen zur Person des KUNDEN anzufordern. Der Vertreter einer juristischen Person muss in einer rechtsmaessigen Beziehung mit dem von ihm vertretenen Unternehmen stehen (gesetzlicher Vertreter, Angestellter, Bevollmächtigter). Der Vermieter kann zusaetzliche Buergschaften für die ordnungsgemäße Erfuellung des Vertrages beantragen.
1.4. Die Uebergabe/ Rueckgabe des Fahrzeuges erfolgt beim Standort des VERMIETERS. Gegen Entgelt kann jedoch auch ein anderer Ubergabe/ Rueckgabeort vereinbart werden.
1.5. Im BASIS Paket enthalten sind Mietkosten, Haftpflicht-Versicherung, begrenzte CASCO Deckung, Strassenmaut und Abschleppkosten in einem Umkreis von maximal 150 km vom Standort der VERMIETERS, mit Ausnahme der in Art.2.14, 2.15, 2.16, 2.17 und 2.18 aufgefuehrten Ausnahmefaelle. Selbstbeteiligung max.2000 Euro.
Im PREMIUM Paket enthalten sind Mietkosten, Haftpflicht-Versicherung, erweiterte CASCO Deckung, Strassenmaut und Abschleppkosten in einem Umkreis von maximal 300 km vom Standort der VERMIETERS, mit Ausnahme der in Art.2.14, 2.15, 2.16, 2.17 und 2.18 aufgefuehrten Ausnahmefaelle. Selbstbeteiligung max.200 Euro.
1.6. Das gemietete Fahrzeug kann nur vom unterzeichnenden KUNDEN und von anderen im Vertrag als zusätzliche Fahrer eingetragene Personen gefahren werden. Für jeden zusaetzlichen Fahrer wird eine Gebühr von 20 RON / Tag zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben. Es werden nicht mehr als zwei zusätzliche Fahrer akzeptiert.
1.7. Die Rückgabe des Fahrzeuges erfolget unter den gleichen Bedingungen, unter denen es übernommen wurde, zu dem vom KUNDEN zusammen mit dem VERMIETER vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit. Die Rückgabe des Fahrzeugs an einem anderen Ort kann nur mit Zustimmung des VERMIETERS erfolgen.
1.8. Der KUNDE bestätigt, die allgemeinen Mietbedingungen und die Bedingungen für die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten, wie auf www.redax-rent.ro veröffentlicht, gelesen zu haben und ist mit diesen einverstanden.
1.9. Das Fahrzeug ist und bleibt Eigentum des Vermieters, wobei der KUNDE das Nutzungs- und Besitzrecht nur für den begrenzten Zeitraum hat, für den der Mietvertrag abgeschlossen und fuer welchen die Miete bezahlt wurde . Eine Überschreitung der Rückgabefrist um mehr als 2 Stunden ohne die schriftliche Zustimmung des VERMIETERS bedeutet einseitige Vertragsverletzung durch den KUNDEN und berechtigt den VERMIETER, sofort die für diese Situation vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
1.10. Die Zahlung erfolgt bei Unterzeichnung des Mietvertrages im voraus für die gesamte Mietdauer. Im Falle einer Verlängerung ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich, und der Kunde bezahlt den zusätzlichen Mietsatz. Die schon bezahlten Beträge werden nicht zurückerstattet falls der KUNDE das Fahrzeug vor Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgeben möchte. Stattdessen kann er bei einer späteren Anmietung von einem Preisnachlass profitieren.
1.11. Zahlungen erfolgen in Lei, per Banküberweisung, mit der Karte oder in bar an der Kasse des Unternehmens, basierend auf der Rechnung / den Rechnungen, die vom VERMIETER ausgestellt wurden.
1.12. Das Fahrzeug wird dem KUNDEN für den gesamten Zeitraum zur Verfügung gestellt, für den der Vertrag abgeschlossen und die Miete bezahlt ist.
1.13 Dem KUNDEN wird zusammen mit dem Fahrzeug ein Schlüssel und die Autopapiere ausgehändigt, um in der Lage zu sein, rechtlich auf allen öffentlichen Straßen in Rumänien fahren zu koennen.
1.14. Das Fahrzeug wird so schnell wie möglich ersetzt, falls technische Mängel auftreten, die nicht dem KUNDEN zu verschulden sind.
1.15 Der VERMIETER ist berechtigt, die Bezahlung jedes Schadens zu verlangen, der auf das Verschulden des KUNDEN zurückzuführen ist, und zwar im Rahmen der von ihm übernommenen Personalhaftung (Basis oder Prämium). Der KUNDE akzeptiert die Kosten fuer den Schaden bei der ersten Vorladung zu decken, wobei der VERMIETER verpflichtet ist, die Kostenaufstellung für Reparaturen und / oder andere Belege vorzulegen. Der KUNDE leistet die Zahlung innerhalb von maximal 48 Stunden von dem Moment der Vorlage des Kostenvoranschlages duch den VERMIETER.
Der VERMIETER ist ebenfalls berechtigt, die Bezahlung für jede der Situationen der Vertragsverletzung durch Verschulden des KUNDEN im Rahmen der von ihm übernommenen Haftung (Basis oder Prämium) zu verlangen und der KUNDE verpflichtet sich, die fälligen Beträge innerhalb von 48 Stunden zu begleichen.
1.17. Der VERMIETER übergibt dem KUNDEN das Fahrzeug sauber, in gutem technischen und optischen Zustand, mit Reifen die der Jahreszeit entsprechen, mit gueltiger Haftpflichtversicherung und bezahlter Strassenmaut fuer Rumaenien.

2.VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

2.1.Bei Übernahme des Fahrzeuges muss die Miete fuer den gesamten Mietzeitraum bezahlt werden . Der KUNDE verpflichtet sich ebenfalls alle fälligen Beträge zu bezahlen, welche für die Verlängerung der Mietzeit vorgesehen sind, fuer verspaetete Rueckgabe oder Rueckgabe and einem anderen Ort, Diebstahl, Vertragsverletzung und /oder für die unter Art. 2.14, 2.15, 2.16, 2.17 und 2.18 beschriebenen Situationen.
2.2. Das Fahrzeug zu übernehmen und es in dem selben technischen und optischen Zustand wie bei der Anmietung zurueckbringen, mit dem dazugehoerigen Zubehoer, Schluessel und Autopapiere.
2.3. Das Fahrzeug unter normalen Bedingungen gemäß den vom Hersteller ausgearbeiteten und in der Bedienungsanleitung angegebenen Gebrauchs- und Wartungsanweisungen zu nutzen, nur auf öffentlichen Straßen zu verkehren und gefährliche, beschädigte und unbefestigte Straßen zu meiden.
2.4. Man darf keine Änderungen, Ergänzungen oder Verbesserungen am Fahrzeug vornehmen, Teile ausbauen oder ersetzen.
2.5. Im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses, eines Unfalls, Brandes, Diebstahls, Wild- oder sonstigen Schaeden am Fahrzeug mit oder ohne Drittbeteiligung, unverzüglich die Polizei und den VERMIETER benachrichtigen. Der KUNDE ist verpflichtet eine Unfallmeldung mit Skizze zu erstellen ueber Umstaende und Ursache, mit Namen und Anschrift aller Beteiligten und Zeugen (Befundbericht, Anhang 2 usw.) . Der KUNDE muss von der Polizei die Reparaturgenehmigung (AUTORIZATIE DE REPARATIE) erhalten damit die Reparatur des Fahrzeuges ermoeglich werden kann. Das Fahrzeug darf im Falle eines technischen Schadens oder eines Unfalles nicht verlassen werden ohne die noetigen Sicherheitsmaßnahmen gegen Diebstahl oder Demontage zu treffen .
2.6. Der KUNDE verpflichtet sich mit dem VERMIETER zusammenzuarbeiten und diesen zu unterstuetzten um die Schadensakte mit der Versicherungsgesellschaft zu dokumentieren, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen und alle erforderlichen Erklärungen und Dokumente zur Verfügung zu stellen.
2.7. Falls das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen oder anderen Betäubungsmitteln, Medikamenten gefahren wurde, liegt die Haftung und Verantwortung für verursachte Schäden am Fahrzeug ausschlieslich beim KUNDEN.
2.8 Der KUNDE haftet materiell und verpflichtet sich, bei der ersten Aufforderung die berechneten und fälligen Beträge für Schäden am Fahrzeug zu bezahlen, abhängig von dem Miettarif, für den der Vertrag abgeschlossen wurde (Basis oder Prämium), wie z.B. Schäden, die auf Verschulden oder auf unbekannte Urheber zurückzuführen sind: (zersprungene / beschädigte Windschutzscheibe, zerbrochene Scheiben, beschaedigte Reifen oder Felgen, Motorschutz, , Auspuff, verlorene / beschädigte Radblenden, Karosserieschaeden, Beschädigung/ Zerkratzung des Innenraumes, Polsterung, Kunststoffteile, oder uebermaessige Verschmutzung des Innenraums, Motorschaden, Getriebeschaden aufgrund grober Fahrlaessigkeit, Verlust von Autopapieren, Schlüssel, Folgen von Vandalismus, natürliche Katastophen usw.). Die Bewertung der Sachschäden (Ersatzteile, Reparatur- und Verarbeitungskosten) erfolgt auf der Grundlage des AUDATEX-Katalogs, wobei der KUNDE dieser Bewertungs- und Abrechnungsmethode zustimmt. Beschädigte Teile sind durch neue Originalteile zu ersetzen.
2.9. Im Falle des Verschwindens des Fahrzeugs ist der KUNDE verpflichtet, die im Vertrag festgelegte Miete zu bezahlen, bis die zuständigen Behörden den Diebstahl bestätigen und die Ermittlungen zur Auffindung des Fahrzeuges beginnen.
2.10. Im Falle des Diebstahls des Fahrzeuges durch Unbekannte, haftet der KUNDE im Rahmen des gekauften Mietpaketes (Basis oder Praemium), jedoch ist er verpflichtet unverzeuglich Strafanzeige , Fahrzeugschluessel- und Papiere vorzulegen.
2.11. Wird das Fahrzeug von einer Person gefahren welche im Vertrag nicht als zusaetzlicher Fahrer vermerkt ist, gilt dies als Vertragsverletzung und der KUNDE haftet fuer alle verschuldeten, entstehende Kosten.
2.12. Die Geldstrafen wegen Verstoßes gegen die Verkehrsregeln auf öffentlichen Straßen und unrechtmäßigem Parken sind vollständig und ohne Abzug zu bezahlen. Der KUNDE haftet für alle Schäden, die Dritten durch grob fahrlaessiges handeln entstehen.
2.13. Der KUNDE ist verpflichtet, den Vermieter innerhalb von 24 Stunden schriftlich über jede Änderung der Adresse, Telefonnummer und/oder Firmendaten zu benachrichtigen.
2.14. Dem KUNDEN ist es ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug an Dritte weiter zu vermieten, zu verpfänden, zu verschenken zu ueberlassen oder zu uebergeben. Es ist verboten das Fahrzeug für Taxizwecke, Fahrschulzwecke, Sicherheits- und Schutztätigkeiten, Transport von entflammbaren, toxischen, radioaktiven und/ oder anderen gefaehrlichen Guetern, Schiebe- oder Abschlepptätigkeiten, Taetigkeiten die gegen das Gesetz verstoßen. Fahren auf Strand,Wald, Berg- oder unbefestigten Straßen oder auf Strassen deren Zustand ein Risiko fuer das Fahrzeug bedeuten, zu benuetzen. Beladung des Fahrzeugs über die zulässige Grenze hinaus, das Verlassen der Landesgrenzen von Rumänien ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters sind ebenfalls ausdruecklich untersagt. Für jeden dieser Faelle schuldet der KUNDE dem VERMIETER Schadenersatz in Höhe von 2500 Lei, den der bei der ersten schriftlichen Vorladung bezahlen muss.
2.15. Jegliche Kraftstoffmaengel müssen vom Kunden bezahlt werden. Wird der falsche Kraftstoff getankt, trägt der KUNDE alle Reparatur- und Abschleppkosten sowie die Miete für die Zeit der Reparatur des Fahrzeuges.
2.16. Der KUNDE verpflichtet sich, bei der ersten Aufforderung den Wert des Fahrzeuges in Höhe von 9000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und alle Schäden die Dritten in den folgenden Situationen entstehen, welche dem Kunden zuzschreiben sind, vollständig zu tragen und zu bezahlen:
– Totalschaden wegen Alkohol am Steuer, Drogen, Substanzen, die die Reaktionsfähigkeit einschränken, Medikamente, Betaeubungsmittel).
– ordnungswidrige Nutzung: Totalschaden durch Verschuldens des Kunden aufgrund Nichtbeachtung der Verkehrszeichen, Ampel auf Rot, Nichteinräumung von Vorfahrt oder fahren mit überhöhter Geschwindigkeit (mit mehr als 30 kmh über dem zugelassenen Limit fuer den gegebenen Straßenabschnitt )
– Verschwinden / Diebstahl des Fahrzeuges samt Schlüssel und / oder Fahrzeugzulassung, oder falls der Kunde die Diebstahlakte bei den zustaendigen Behörden nicht vollstaendig dokumentiert.
– Verlust des Besitzes / freiwilliger Verzicht auf das Fahrzeug und / oder Beschlagnahmug des Fahrzeuges durch die Behörden des rumänischen Staates oder durch die Behörden eines anderen Staates.
– Rueckgaebeverweigerung des Fahrzeugs nach Ablauf des Mietvertrages und Nutzung der Fahrzeuges ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters fuer laenger als 20 Tage ab dem Datum, an dem es hätte zurückgegeben werden muessen. Die Zahlung in Höhe von 9.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (verrechnet in Lei zum gegebenen Wechselkurs) ist am 21. Tag ab dem im Vertrag angegebenen Datum der Rückerstattung fällig.
2.17. Der KUNDE verpflichtet sich, bei der ersten Aufforderung den Gegenwert der am Fahrzeug entstandenen Schäden und aller Schäden, die Dritten in den folgenden Situationen zugefügt werden, zu tragen und vollständig zu decken:
– Unfallschaeden durch Verschulden des Kunden (Alkohol am Steuer, Drogen, Substanzen, die die Reaktionsfähigkeit einschränken, Medikamente, Betaeubungsmittel)
– ordnungswidrige Nutzung : Unfallschaeden durch Verschulden des Kunden aufgrund Nichtbeachtung der Verkehrszeichen, Ampel auf Rot, Nichteinräumung von Vorfahrt oder fahren mit überhöhter Geschwindigkeit (mit mehr als 30 kmh über dem zugelassenen Limit fuer den gegebenen Straßenabschnitt ).
2.18. Die Abschleppkosten des Fahrzeuges bis zum Standort des Vermieters zu tragen und vollständig zu bezahlen, falls der Schaden am Fahrzeugs auf den KUNDEN zurückzuführen ist (Unfall oder technische Schäden am Fahrzeug).

3. SONSTIGE KLAUSELN

3.1. Der Mietvertrag kann nach Absprache und mit schriftlicher Zustimmung des VERMIETERS verlängert werden. Die Absicht den Vertrag zu verlängern, wird dem VERMIETER 24 Stunden vor Vertragsablauf mitgeteilt.
3.2. Die Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben, können die Mietzeit selber überstreiten, der Vertrag kann auch nach dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs Wirkung entfalten (Bußgelder, die dem VERMIETER später zugestellt werden), Streitigkeiten, die auf die Vertragserfüllung zurueckzufuehren sind. aufgetretene und gemeldete Probleme bei der Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter usw.). Die Verantwortung der Parteien endet erst nach Erlöschen aller gegenseitigen Verpflichtungen, auch wenn das Fahrzeug rechtzeitig zurückgefuehrt wurde.
3.3. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen und die sofortige Rückgabe des Fahrzeugs in folgenden Situationen zu fordern: Vertragsverletzung duch den KUNDEN, Einleitung der Strafverfolgung gegen den KUNDEN oder seiner Vertreter, Tod des KUNDEN, Nichtzahlung des Mietpreises, beginnend mit dem ersten Tag, für den die Miete nicht bezahlt ist.
3.4. Im Falle einer Kündigung des Vertrages vor Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der KUNDE das Fahrzeug innerhalb von 6 Stunden ab dem Zeitpunkt der Kündigung am STANDORT des VERMIETERS in demselben technischen und optischen Zustand zu übergeben, in dem es übernommen wurde, und alle geschuldeten und faelligen Beträge zu bezahlen, die sich durch die Vertragsverletzung ergeben haben, so wie im Vertrag festgelegt. Der KUNDE kann im Falle einer einseitigen Vertragsverletzung keine Rückerstattung von schon bezahlten Beträgen sowie Mietpreis und / oder Garantie beanspruchen.
3.5. Der KUNDE haftet vertraglich, zivil- und strafrechtlich für die Unversehrtheit des vertraglich uebernommenen Fahrzeuges während der gesamten Vertragsdauer bis zu dessen Rückgabe an den VERMIETER.
3.6. Abschleppbedingungen und Kosten werden vertraglich festgehalten .
3.7. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass das Fahrzeug im Falle einer Vertragsverletzung von seinem Privateigentum oder von dem Ort, an dem es sich befindet, mit allen sich darin befindlichen Gütern vom VERMIETER wieder in Besitz genommen werden kann, ohne dass er sich in irgendeiner Weise der Übernahme des Fahrzeugs widersetzt, dass er diese Maßnahme nicht als Eigentumsverletzung oder als Störung des Besitzes betracht und dass er solche Ruecknahmeaktion in keiner Weise verhindern wird. Diese Klausel tritt bei Kuendigung des Vertrages in Kraft. Der Vermieter haftet nicht für die sich im Fahrzeug befindliche persoehnliche Habe zum Zeitpunkt der Rücknahme. Der KUNDE verzichtet auf das Recht sich diesbezueglich zu beschweren und kann seine persoehnliche Habe beim VERMIETER unverzueglich und jederzeit abholen.
3.8. Der KUNDE verpflichtet sich, bei der ersten Vorladung mit seinem gesamten Privateigentum für alle Schulden die sich aus diesem Vertrag oder durch Vertragsverletzung ergeben, zu haften und diese unverzueglich und ohne Abzug zu begleichen.
3.9. Das Versäumnis, das Fahrzeug rechtzeitig und am festgelegten Standort vertragsgemäß zurückzufuehren und es ohne schriftliche Zustimmung des VERMIETERS weiterhin in Besitz zu behalten, stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar und fällt unter die Straftaten des Vertrauensmissbrauches, des Betruges und Diebstahles. In einer solchen Situation hat der Vermieter das Recht, Beschwerde gemäß Art. 238 und 244 der Strafprozessordnung gegen den KUNDEN oder gegebenenfalls gegen seinen Vertreter einzureichen. Der KUNDE schuldet und verpflichtet sich, 200 Lei / Tag für jeden Tag unrechtmaessigen Besitzes des Fahrzeugs über die Vertragslaufzeit bis zu seiner Rückerstattung als Miete zu bezahlen.
3.10. Der VERMIETER hat das Recht, von der Kreditkarte des KUNDEN Beträge einzuziehen, fuer Verkehrsstrafen und / oder andere Beträge fuer verursachte Schäden, Vertragsverletzung, gemaess Vertragsbestimmungen.
3.11. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrages ergeben welche nicht friedlich beigelegt werden können, fallen in die Zuständigkeit der Gerichtshoefe in Brasov.

4. PREISE FÜR ZUSATZLEISTUNGEN UND SCHADENERSATZTARIFE FUER FEHLENDES ZUBEHOER

4.1. Anlieferung/ Abholung des Fahrzeugs zum/ vom Wohnort des Kunden innerhalb von 25 km vom Firmenstandort – verhandelbar, je nach Entfernung, ab 50 Lei + MwSt.(waehrend der Oeffnungszeit);
4.2. Anlieferung/ Abholung des Fahrzeuges zum/ vom Wohnort des Kunden innerhalb von 25 km – verhandelbar je nach Entfernung, ab 100 Lei + MwSt (ausserhalb der Oeffnungszeit);
4.3. Anlieferung/ Abholung des Fahrzeuges beim Firmenstandort ausserhalb der Oeffnungszeit ab 50 Lei + MWSt;
4.4. Zusätzlicher Fahrer – 20 Lei + MWSt. / Tag;
4.5. Kindersitz: 12 lei + MWSt/ Tag
4,6. Rueckgabe eines verschmutzten Fahrzeuges, welches Bereinigung benoetigt – ab 80 Lei + MWSt.
4.7.Rueckgabe eines sehr stark verschmutzten Fahrzeugs, das eine spezielle Reinigung erfordert, einschließlich Polsterung –ab 250 Lei + MWSt.
4.8. Fehlender Kraftstoff – 7 Lei + MWSt. / Liter plus eine Pauschale von 50 lei +MWSt;
4.9. Verlieren des Schlüssels – 1500 Lei + MWSt.
4,10. Verlieren des Fahrzeugscheins – 500 Lei + MWSt.
4,11. Fehlen des Wagenhebers – 100 Lei + MWSt.
4,12. Fehlen / Beschaedigung des Reserverades – 500 Lei + MWSt.
4.13. Fehlen des Verbandskastens – 60 Lei + MWSt.
4.14. Fehlen des Feuerlöschers – 50 Lei + MWSt. /Stueck
4.15. Fehlen des Warndreiecks – 40 Lei + MWSt./Stueck.
4.16. Zerstörung / Beschädigung eines Reifens – 400 Lei + MWSt. / Stk.
Es muessen immer jeweils zwei Reifen ersetzt werden.
4.17. Fehlen / Beschaedigung eines Kennzeichenschildes – 300 Lei + MWSt. / Stk.
4.18. Fehlen/ Beschaedigung der Scheibenwischer – 150 Lei / MWSt. / Stk.
4.19. Fehlende Radabdeckung – 110 Lei + MWSt./Stk.
4.20. Fehlende Antenne – 200 Lei + MWSt
4.21. Fehlen Beschaedigung eines Aussenspiegels (ohne Spiegelgehäuse) – 300 Lei + MWSt
4.22. Beschädigung eines Aussenspiegels (einschließlich des Spiegelgehäuses) – 900 Lei + MWSt.
4.23. Schäden / Zerstörungen / Beschädigungen / Vandalismus desAußen- und Innenraums des Fahrzeugs, nach jeder Art von Vorfall / Unfall aufgrund von Verschulden und oder mit unbekanntem Taeter,werden gemäß AUDATEX-Tarife fuer Ersatzteile und Lohnkosten berechnet.